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Benutzungsordnung Spiel- und Sonnenpark Stausee Hohenfelden

1. Geltung
Der Spiel- und Sonnenpark wird von der Freizeitpark Stausee Hohenfelden GmbH (künftig Betreiber) betrieben. Die folgenden Regeln gelten für den Besuch des Spiel- und Sonnenparks mit allen dazugehörenden Ausstattungs- bzw. Einrichtungsgegenständen. Mit der Entrichtung der Eintrittsgebühr und dem Betreten des  Spiel- und Sonnenparks erkennt jeder Besucher diese Regeln an.

2. Allgemeine Regeln
Der Eintritt ist nur nach entrichteter Eintrittsgebühr am gekennzeichneten Besuchereingang  (Drehtor) bzw. am Bootsverleih ( wenn dieser geöffnet hat.) gestattet.
Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch des Spiel- und Sonnenparks nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson  erlaubt.
Schulklassen oder geschlossene Gruppen von Minderjährigen dürfen den Spiel- und Sonnenpark nur in Begleitung mindestens einer verantwortlichen Aufsichtsperson benutzen. Die Aufsichtsperson  ist dafür verantwortlich, dass diese Benutzungsordnung eingehalten wird.
Hunde oder andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Der Besuch des Spiel- und Sonnenparks sowie die Benutzung der Ausstattung und Einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Anlage in einem verkehrssicheren Zustand  zu erhalten.

ACHTUNG: Das Baden im angrenzenden Stausee erfolgt auf eigene Gefahr! Die Wasserfläche des Stausees wird nicht vom Betreiber überwacht (kein bewachter Badestrand/kein bewachtes Badegewässer). Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers beschränkt sich auf den Spiel- und Sonnenpark und erstreckt sich nicht auf das Gewässer!

3. Sicherheit und Haftung
Den Anweisungen des Betreiberpersonals  ist Folge zu leisten. Der Betreiber übt über dessen Personal uneingeschränktes Hausrecht aus.  Der Betreiber ist berechtigt, entschädigungslos Platzverweise auszusprechen, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen. Dies gilt insbesondere für Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder die gegen Anweisungen des Betreiberpersonals oder gegen diese Benutzungsordnung  verstoßen. Bei berechtigten Gründen kann auch der Zutritt in den Spiel- und Sonnenpark verwehrt werden.
Den Besuchern ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Musikinstrumente und elektronische Tonwiedergabegeräte zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind Geräte, die ausschließlich über Kopfhörer betrieben werden.

Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen ist untersagt.

Grillen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Aus Sicherheitsgründen dürfen auch keine Fahrräder, Roller, Inlineskates und ähnliches mitgeführt werden.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher!

Wird die Nutzung des Spiel- und Sonnenparks infolge höherer Gewalt (z. B. Unwetter, technische Störungen etc.) teilweise oder vollständig eingeschränkt, ist der Betreiber berechtigt, den Spiel- und Sonnenpark unverzüglich zu schließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Eintrittspreises.

Für Besucher, die sich dem Risiko des „Badens auf eigene Gefahr“ aussetzen, gelten folgende Hinweise:

Der Betreiber hält keine Rettungsschwimmer vor. Kinder, Nichtschwimmer oder sonstige Personen, die der Aufsicht bedürfen, dürfen im eigenen Interesse nur unter Aufsicht einer erwachsenen Aufsichtsperson baden. Für geschlossene Gruppen von Minderjährigen (Schulklassen, Ferienfreizeiten etc.) sind vom jeweiligen Träger bzw. von der/den Aufsichtspersonen die erforderlichen Rettungsschwimmer vorzuhalten.

Bei Gewitter ist das Gewässer sofort zu verlassen.

4. Haftungsbeschränkung
Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers beschränkt sich auf den Spiel- und Sonnenpark und erstreckt sich nicht auf das Gewässer! Der Betreiber haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für Diebstahl oder sonstigen Verlust von Gegenständen der Besucher wird keine Haftung übernommen.

Freizeitpark Stausee Hohenfelden GmbH, Mai 2016